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Der Übernahmepreis für ein Unternehmen liegt häufig über dessen aktuellem Zeitwert. Diese zusätzliche Summe, die der Käufer bereit ist zu zahlen, etwa weil der Kaufkandidat über einen bekannten Markennamen verfügt, wird Goodwill oder auch Firmenwert genannt. Nach den gängigen Bilanzierungsvorschriften wird der Goodwill in der Bilanz als Vermögensposten ausgewiesen und in den Folgejahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer erstreckt sich - je nach Branchenzugehörigkeit des übernommenen Betriebs - über fünf bis 20 Jahre. Die Abschreibungsbeträge gehen dabei als Aufwand in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) des Käufers ein und belasten dessen Ergebnis.