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Der Gläubigerschutz bei der Aktiengesellschaft (AG) ist vorgeschrieben unter anderem bei der Kapitalherabsetzung, Abwicklung der AG, Beendigung eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags, Eingliederung der AG, Verschmelzung oder Umwandlung einer AG in eine GmbH. Eine der wichtigsten Formen des Gläubigerschutzes ist die Sicherung von Ansprüchen durch das Schuldrecht und die darauf basierende Rechtsprechung. Diese schuldrechtlichen Vorschriften dienen dazu, Entstehen und Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Vollstreckung zu regeln. Mittel des Gläubigerschutzes sind unter anderem die dreimalige Aufforderung in den Gesellschaftsblättern zur Anmeldung der Ansprüche, Sicherheitsleistung sowie ein Sperrjahr für Ausschüttungen an die Aktionäre bei einer Abwicklung der AG.