Die Kapitalrücklage kommt in der Bilanz auf der Passivseite vor und gehört zum Eigenkapital. Neben den Gewinnrücklagen, in die Beträge aus dem Jahresergebnis eingestellt werden, sind sie der zweite Bestandteil der offenen Rücklagen bei Kapitalgesellschaften. In die Kapitalrücklage dürfen nur Beträge eingestellt werden, die dem Unternehmen von außen zugeflossen sind. Es handelt sich dabei um alle Einlagen der Gesellschafter, die nicht Gezeichnetes Kapital sind. Als Kapitalrücklage auszuweisen sind: 1) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden (Agio). 2) Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt werden. 3) Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten. 4) Beträge von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.