Betriebswirtschaftlich bezeichnet die Handelsbilanz die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Während auf der Aktivseite das Anlage- und Umlaufvermögen (Mittelverwendung) bilanziert wird, stehen auf der Passivseite das Eigen- und das Fremdkapital (Mittelherkunft). Von der Handelsbilanz nach Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Steuerbilanz zu unterscheiden, die steuerliche Vorschriften bei der Bilanzierung berücksichtigt. Volkswirtschaftlich ist die Handelsbilanz ein Teil der Zahlungsbilanz. In ihr werden die Exporte und Importe eines Landes gegenübergestellt.