Die Gewinnrücklage ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Bestandteil des Eigenkapitals eines Unternehmens. Sie wird ausschließlich aus dem Unternehmensgewinn oder aus Teilen davon gebildet.
Die Gewinnrücklage ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Bestandteil des Eigenkapitals eines Unternehmens. Sie wird ausschließlich aus dem Unternehmensgewinn oder aus Teilen davon gebildet.