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Kategorie: Fragen und Antworten
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Ab 2009 beginnt für die Besteuerung von Kapitalanlagen in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Die Abgeltungssteuer startet. Sie beträgt einheitlich 25 Prozent und greift für die Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapieren. Dazu zählen Aktien genauso wie beispielsweise Fondsanteile, Anleihen, Optionsscheine oder Finanzinnovationen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das heißt, Banken und Sparkassen zweigen von sämtlichen Kapitalerträgen künftig sofort 25 Prozent für den Fiskus ab. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten; er muss grundsätzlich nicht mehr wie heute seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und - eventuell - die Kirchensteuer. Anleger mit Niedrigem Einkommen und daher mit niedrigerem Steuersatz als dem Abgeltungssatz dürfen sich aber in Zukunft freiwillig veranlagen lassen. Der Fiskus führt eine so genannte Günstigerprüfung durch.