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Banken und Sparkassen verlangen für das Verwahren und Verwalten von Wertpapieren eine Depotgebühr. Diese kann sich von Institut zu Institut unterscheiden, schwankt aber in der Regel zwischen 0,5 und fünf Promille. Auch die Wertpapierart spielt für die Höhe der Depotgebühr eine Rolle. Bei Aktien wird sie vom Kurswert am Berechnungsstichtag ermittelt, bei festverzinslichen Wertpapieren von deren Nennwert.