Im Gegensatz zur Bruttomarge werden bei der Nettomarge nicht nur die Herstellkosten, sondern auch alle übrigen Aufwendungen (zum Beispiel Zinskosten, Verwaltungskosten) vom Umsatz abgezogen. Damit beziffert die Nettomarge letztendlich den prozentualen Anteil des Unternehmensgewinns am Umsatz und wird deshalb auch häufig als Umsatzrendite bezeichnet. Eine Nettomarge von zehn Prozent bedeutet, dass dem Unternehmen von je 100 Euro Umsatz nach Abzug aller Kosten zehn Euro übrig bleiben.