Als Körperschaftsteuer wird die Einkommensteuer von juristischen Personen in Deutschland bezeichnet, die einheitlich 25 Prozent beträgt. Die Körperschaftssteuer beim Aktionär kann nicht mehr angerechnet werden, d.h. die Bank zahlt den Aktionären maximal 75 Prozent der Dividende aus. Die für den Fiskus einbehaltenen 25 Prozent sind verloren. Als Ausgleich für den Wegfall der Anrechenbarkeit werden Dividenden im Halbeinkünfteverfahren nur noch zur Hälfte direkt versteuert.