Termin, an dem ein bedingtes Terminprodukt (Optionsschein oder Option) ausläuft. Das Optionsrecht muss vom Inhaber spätestens bis zu diesem Termin ausgeübt werden, um nicht wertlos zu verfallen. Der Inhaber wird sein Optionsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn er am Laufzeitende einen Gewinn davonträgt. Das ist der Fall, wenn der Optionsschein oder die Option einen inneren Wert aufweist.
Was versteht man unter dem Begriff Verfallsdatum?
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