Die Rentenversicherungsbeiträge der jeweils Erwerbstätigen werden sofort an die Rentenbezieher ausgezahlt - und nicht etwa am Kapitalmarkt angelegt, um mit den Erträgen künftige Renten zu finanzieren.
Die Rentenversicherungsbeiträge der jeweils Erwerbstätigen werden sofort an die Rentenbezieher ausgezahlt - und nicht etwa am Kapitalmarkt angelegt, um mit den Erträgen künftige Renten zu finanzieren.