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1. Unter Switchen wird der Wechsel eines Fonds bezeichnet, wobei aber nur die künftigen Einzahlungen und nicht das bereits angesparte Kapital in die neuen Fonds fließen. Beim Shiften werden dagegen nicht nur die künftigen Beiträge, sondern auch das bisher angesammelte Fondsvermögen umgeschichtet. Anleger, die bei ein und derselben Gesellschaft in einen anderen Fonds wechseln, zahlen entweder gar keinen oder nur einen reduzierten Ausgabeaufschlag. Die Kosten werden als Switchgebühr bezeichnet. 2. Bei Optionen siehe: Kontraktverlängerung