Für die Behandlung der Zwischengewinne gibt es einen theoretischen Stückzinstopf. In ihm werden gezahlte und erhaltene Stückzinsen und Zwischengewinne gegeneinander aufgerechnet. Der Stückzinstopf wird kalenderjahrbezogen geführt und berücksichtigt (auf die Fonds bezogen) alle Zwischengewinne deutscher und ausländischer, ausschüttender und thesaurierender Fonds.