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Eine stille Beteiligung wird dann vereinbart, wenn ein Kapitalgeber als Gesellschafter eine Einlage in dessen Vermögen leistet. Diese Einlage stärkt somit unmittelbar die Eigenkapitalbasis, jedoch behält der Unternehmer seine Handlungsfreiheit in Bezug auf unternehmerische Entscheidungen.

Ein stiller Teilhaber oder Gesellschafter wird am Gewinn eines Unternehmens beteiligt, ohne öffentlich in Erscheinung zu treten. Je nach Regelung im Gesellschaftsvertrag kann er auch bis in der Höhe seiner Einlage am Verlust beteiligt sein.