Wenn der Kursmakler auf Grund der vorliegenden Aufträge feststellt, dass diese voraussichtlich nur durch beschränkte (repartierte, rationierte) Zuteilung bei Nachfrageüberhang oder Abnahme bei Angebotsüberhang ausgeführt werden können, ist der Markt unter Bekanntgabe eines Kurszusatzes von ratG (rationiert Geld), oder von ratB (rationiert Brief) hierauf aufmerksam zu machen.