Von einer Quiet Period spricht man, wenn sich Konsortialbanken im Rahmen eines Börsengangs oder Kapitalerhöhung verpflichten, über eine bestimmte Zeit (in der Regel 25 Tage) keine Anlageempfehlung für das betreute Unternehmen abzugeben
Von einer Quiet Period spricht man, wenn sich Konsortialbanken im Rahmen eines Börsengangs oder Kapitalerhöhung verpflichten, über eine bestimmte Zeit (in der Regel 25 Tage) keine Anlageempfehlung für das betreute Unternehmen abzugeben