Der Prospekt bei Wertpapieremissionen ist eine Bekanntmachung, die für die Zeichnung des neu ausgegebenen Wertpapiers wirbt und die wichtigsten Angaben über die Gesellschaft und die Emissionsbedingungen enthält. Bei Börseneinführung ist der Prospekt ein ausführlicher Bericht, der alle erheblichen Angaben für die Beurteilung des Wertpapiers beinhaltet. Bei den Wertpapieren kann es sich um Aktien oder auch um Schuldverschreibungen handeln. Die Prospekte müssen im Bundesanzeiger und mindestens in einer der Tages- oder Wirtschaftszeitungen publiziert werden, die Börsenpflichtblätter am betreffenden Börsenplatz sind.
Was versteht man unter dem Prospekt bei Wertpapieremission?
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