Unter Netting versteht man das Verrechnen von gegenläufigen Zahlungs- und/oder Lieferansprüchen. Dadurch wird eine große Anzahl von Einzelpositionen auf eine oder wenige Positionen verdichtet. Eine Netting-Vereinbarung gibt es zum Beispiel im Kreditwesengesetz: Das Kreditausfallrisiko eines Kreditinstituts mit demselben Geschäftspartner wird dadurch von einem Brutto- auf einen Nettobetrag reduziert.