Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Vormund das Vermögen seines Mündels in sicheren, verzinslichen Geldanlagen investieren (§ 1806 BGB). Mündelsicher sind als besonders risikoarm erachtete Formen der Geldanlage, in die auch Mündelgeld, also das zum Vermögen einer unter Vormundschaft stehende Person gehörende Geld, investiert werden darf. Was mündelsichere Geldanlagen sind, führt § 1807 BGB auf; dazu zählen beispielsweise Pfandbriefe, Bundesanleihen oder Sparguthaben bei Sparkassen.
Was versteht man unter Mündelsicherheit?
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