Kurszusatz, der an der Deutschen Börse vom jeweiligen Makler verwendet wird. Fällt der Kurs einer Aktie im Vergleich zum vorangegangenen Börsentag um mehr als fünf Prozent, so kündigt der Makler dies mit einem Minuszeichen an der Maklertafel an, bei Kursrückgängen von mehr als zehn Prozent mit einem doppelten Minuszeichen. Bei Anleihen betragen die entsprechenden Kursverluste ein und zwei Prozent.
Was versteht man unter dem Begriff Minusankündigung?
- Details
- Kategorie: Fragen und Antworten
- Zugriffe: 3028