(1) Gängige Bezeichnung für eine Lock-up-Periode ist der Zeitraum nach dem Börsengangs eines Unternehmens, in dem Altaktionäre und Vorstände eines Unternehmens ihre Aktien, die sie vor dem Börsengang erhalten haben, nicht verkaufen dürfen. In der Regel verpflichten sich Altaktionäre und Vorstände freiwillig, bei einem Börsengang eines Unternehmens ihre Aktien über einen bestimmten Zeitraum zu halten. Bei manchen Börsengängen werden für Vorstände und Altaktionäre auch Lock-up-Perioden vorgeschrieben.
(2) Auch der Zeitraum zwischen dem Zeichnungsschlusstag und der Ausgabe der endgültigen Anleihenzertifikate wird als Lock-up-Periode bezeichnet. In dieser Zeit wird die Anleihe durch ein Globalzertifikat (Global Bond) repräsentiert.
Was versteht man unter Lock-up-Periode?
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