Bei Fälligkeit eines Bund-Future-Kontrakts können Anleihen geliefert werden, die eine Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren ab Fälligkeit des Future-Kontrakts aufweisen. Der Kupon kann beliebig hoch, muss aber jährlich zahlbar sein. Über ein spezielles Rechenverfahren werden die unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale der lieferbaren Anleihen - wie etwa Coupon, Laufzeit und Zinstermin - umgerechnet und damit vergleichbar gemacht.