Im Jahr 1998 wurde in Deutschland das Mehrfach- und Höchststimmrecht abgeschafft. Seitdem gilt der Grundsatz: eine Aktie, eine Stimme. Dagegen haben Inhaber von so genannten Goldenen Aktien im Unternehmen Rechte, die über die der normalen Aktionäre hinausgehen. Inhaber dieser speziellen Anteilscheine ist zumeist die öffentliche Hand. Unter dem Begriff Goldene Aktie sind eine ganz Reihe von Sonderrechten zusammengefasst. Die wichtigsten sind das Mehrfachstimm- und das Vetorecht. Diese können ausgeübt werden, wenn beispielsweise wichtige Entscheidungen anstehen, wie der Eintritt neuer Aktionäre oder Fusionen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Volkswagen. Kein VW-Aktionär kann mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr besitzt. Das am 21. Juli 1960 in Kraft getretene VW-Gesetz gibt damit dem Land Niedersachsen überproportionalen Einfluss. Sonderrechte hat Niedersachsen aber nicht. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die vom Land Niedersachsen an VW gehaltene Beteiligung mit Stimmrechtsbeschränkung keine Goldene Aktie im klassischen Sinne ist. In Europa besitzt beispielsweise Frankreich Goldene Aktien des Energiekonzerns Electricité de France oder der Großbanken Credit Lyonnais SA und Société Générale SA. Der spanische Staat ist Inhaber Goldener Aktien beim Telecomkonzern Telefonica.
Was versteht man unter einer Goldene Aktie?
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