Als Gewinnmitnahmen werden Kursgewinne bezeichnet, die realisiert werden. Aus Buchgewinnen werden tatsächliche Einkünfte. Nach einer Anstiegsphase verkaufen Anleger oft die entsprechende Aktie, um den Kursgewinn einzustreichen. Aus steuerlicher Sicht ist die Spekulationsfrist zu beachten. Erst nach einem Jahr sind Kursgewinne steuerfreie Einnahmen.