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Gewinnbeteiligungspapiere, die keine Mitgliedschaftsrechte (zum Beispiel Stimmrecht), sondern nur Vermögensrechte verschaffen, indem das Genussscheinkapital bei der emittierenden Gesellschaft Eigenkapital darstellt. Damit stellen die Genussscheine eine Zwitterform zwischen Aktie und Anleihe dar. Gegebenenfalls kann auch eine Teilnahme am Verlust des Unternehmens vereinbart sein.