Auch als Abschlag oder Preisnachlass bezeichnet. 1. Kursunterschied zwischen Terminkontrakten mit verschiedenen Andienungsmonaten. 2. Bei Finanztiteln mit kurzer Laufzeit kann der Discount zur Nennung des Zinssatzes herangezogen werden. Kurzfristige Titel werden zu einem Preis, der niedriger ist als der Nominalwert, gekauft. Bei Fälligkeit wird der volle Nominalwert an den Inhaber des Titels ausbezahlt. Die Zinsen werden sozusagen zu Beginn der Laufzeit gutgeschrieben.
