Erträge oder Aufwendungen aus Einmaleffekten (Sondereffekten) führen - genau wie andere Aufwendungen oder Erträge auch - in der Gewinn- und- Verlust (GuV)-Rechnung zu einer Erhöhung (bei Erträgen) beziehungsweise zu einer Minderung (bei Aufwendungen) des Ergebnisses. So gesehen sind sie ganz normale Kosten/Erträge, die immer im Nettoergebnis (Nettogewinn/Verlust) enthalten sind - egal ob sie als außerordentliche Erträge/Aufwendungen oder als betriebliche Erträge/Aufwendung (auch dies ist möglich) verbucht worden sind. Sind sie unter der Position außerordentliche Erträge/Aufwendungen verbucht, sind sie allerdings im betrieblichen Ergebnis (auch Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder operatives Ergebnis) nicht enthalten.