Unter dem Begriff Zwischengewinn versteht man den im Preis von Investmentanteilen enthaltenen Ertragsanteil, sofern er sich aus Zinsen und/oder zinsähnlichen Ansprüchen zusammensetzt. Er wird von den Fondsgesellschaften börsentäglich errechnet und veröffentlicht. In Deutschland unterliegen Zwischengewinne der Einkommensteuer.