Der Zinstender ist neben dem Mengentender eine Möglichkeit zur Begebung von Wertpapierpensionsgeschäften der Europäischen Zentralbank. Beim Zinstender müssen die bietenden Kreditinstitute bei ihren Geboten neben dem Volumen auch den Zinssatz nennen, zu dem sie bereit sind, Zentralbankgeld auszuleihen. Die Zuteilung erfolgt entsprechend der Ausschreibung entweder zu einem einheitlichen Satz (holländisches Verfahren) oder zu den individuellen Bietungssätzen der Bank (amerikanisches Verfahren). Dabei werden Gebote, die über dem einheitlichen Zuteilungssatz oder dem niedrigsten noch zum Zuge kommenden Satz liegen, voll zugeteilt.