Die Zinsabschlagsteuer ist eine Sonderform der Kapitalertragsteuer. Sie ist eine Quellensteuer auf die Renditen festverzinslicher Wertpapiere. Die Steuer beträgt 30 Prozent und wird von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Da für die Zinsabschlagsteuer Freibeträge gelten, können Anleger die Zahlung durch Stellen eines Freistellungsauftrags ganz oder teilweise vermeiden. In der Steuererklärung wird die Zinsabschlagsteuer auf die gesamte Steuerschuld angerechnet.