Meist von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die für die von ihnen verwalteten Sondervermögen (Fonds) in verschiedene Werte anlegen und Anteilscheine an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch Diversifikation verpflichtet. Die Tätigkeit von deutschen Investmentgesellschaften wird durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften geregelt und unterliegt einer staatlichen Beaufsichtigung.