Vorschusszinsen werden für die vorzeitige Verfügung von Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist berechnet und von den Habenzinsen abgezogen. Sie betragen ein Viertel der Guthabenszinsen und werden maximal für 2,5 Jahre berechnet.
Vorschusszinsen werden für die vorzeitige Verfügung von Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist berechnet und von den Habenzinsen abgezogen. Sie betragen ein Viertel der Guthabenszinsen und werden maximal für 2,5 Jahre berechnet.