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Deutsche Investmentgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht und zusätzlich nach sechs Monaten einen Zwischenbericht zur Information ihrer Anleger herauszugeben. Der Rechenschaftsbericht umfasst: 1. die Vermögensaufstellung, 2. die Aufwands- und Ertragsrechnung, 3. die Höhe der eventuellen Ausschüttung und 4. Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung.