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Ein Kursmakler hat sich verpflichtet, im Börsenhandel Angebot und Nachfrage zusammenzuführen. Auf der Grundlage der ihm vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge stellt der Kursmakler Kurse, zu denen der Handel stattfindet. Der Kursmakler kann auf fremde oder auf eigene Rechnung agieren.