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Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) sind eine Sonderform der Aktiengesellschaft. Eigentümer der KGaA sind neben den so genannten Kommanditaktionären auch die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre). Während die zuerst genannten nur mit ihrem Aktienkapital für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, treten die Komplementäre auch mit ihrem Privatvermögen ein. Kraft Gesetz sind die persönlich haftenden Gesellschafter gleichzeitig Vorstände der KGaA. Ein bekanntes Beispiel für diese Unternehmensform ist die Henkel KGaA.