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Die Kernkapitalquote berechnet sich, indem man das Kernkapital durch die Summe der Risikoaktiva des Kreditinstituts (das sind gewährte Kundenkredite) dividiert.
Obwohl das Gesetz keine konkrete Mindestkernkapitalquote fordert, gelten Werte unter sechs Prozent als bedenklich. Bei Kernkapitalquoten unter fünf Prozent dürfte in der Regel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktiv werden.