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Um für den Amtlichen Handel zugelassen zu werden, brauchen Aktiengesellschaften die Genehmigung der Zulassungsstelle. Der Antrag muss alle relevanten Daten zum Wertpapier enthalten und wird durch Aushang im Börsensaal und durch Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt sowie im Bundesanzeiger publik gemacht.