Bei einer Anleihe ist der Zinsschein der Teil des Zinsbogens, der zum Bezug des festgelegten Zinsertrags bezogen auf den Nennbetrag berechtigt.
Bei einer Anleihe ist der Zinsschein der Teil des Zinsbogens, der zum Bezug des festgelegten Zinsertrags bezogen auf den Nennbetrag berechtigt.