Das Halbeinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Es wurde im Jahr 2001 eingeführt und hat das seit 1977 geltende Anrechnungsverfahren abgelöst. Damit wurde die volle Erfassung - vor allem der Dividenden - durch eine hälftige Besteuerung ersetzt. Hinzu kam die Möglichkeit, die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent beim Anteilseigner voll anrechnen zu lassen.
Um die steuerliche Belastung von Kapitallebenspolicen für die Vorsorge zu begrenzen, werden die Erträge ebenfalls nur zur Hälfte besteuert. Bedingung: Der Kunde ist bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, die Laufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre.