Aktien, die bei der Verteilung des Gewinns bevorrechtigt sind, werden als Vorzugsaktien bezeichnet. Das Stimmrecht kann ausgeschlossen werden, wenn Aktien mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind. Diese Aktien dürfen höchstens bis zum Gesamtnennbetrag der anderen Aktien ausgegeben werden. Mit den Vorzügen soll ein Anreiz zum Kauf geschaffen werden, weil etwa ein Verkauf von Stammaktien auf Grund der wirtschaftlichen Situation der Aktiengesellschaft schwierig ist. Gegensatz: Stammaktien.