Eine Firma oder Tätigkeit, die über die Vermögensberatung hinausgeht. Neben Beratungs- und Aufklärungspflichten wird bei der Vermögensverwaltung im Namen des Kunden dessen Vermögen laufend überwacht, angelegt und verwaltet. Angeboten wird die Vermögensverwaltung hauptsächlich von vermögenden Privatpersonen, die renditebewusst anlegen möchten. Die Vermögensverwaltung wird von spezialisierten Firmen oder besonderen Abteilungen von Banken angeboten. Die gängigen Möglichkeiten für die Entlohnung sind eine feste Verwaltungsgebühr, ein fester Prozentsatz vom verwalteten Vermögen, eine Gebühr pro Umschichtungsaufwand oder eine Gewinnbeteiligung. Die für beide Parteien wohl fairste Gebührenerhebung ist diejenige, bei der ein sich am Marktzinssatz orientierter Mindestzinssatz von der Vermögensverwaltung erwirtschaftet werden muss, bevor sie mit einem festen Prozentsatz am Gewinn beteiligt wird.