Stammaktien verbriefen dem Anteilseigner die vom Aktiengesetz vorgesehenen Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Gegensatz: Vorzugsaktien.
Stammaktien verbriefen dem Anteilseigner die vom Aktiengesetz vorgesehenen Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Gegensatz: Vorzugsaktien.