Sammelbegriff für verzinsliche Schuldverschreibungen mit fest vereinbarter Laufzeit. Als Emittenten treten sowohl Einrichtungen der öffentlichen Hand (zum Beispiel Bund, Länder und Gemeinden) als auch private Unternehmen (Industrieobligationen, Industrieanleihen, also Corporate Bonds) auf. Anleihen sind eine günstige Finanzierungsalternative von Investitionsvorhaben gegenüber einer herkömmlichen Bankfinanzierung. Eine Anleihe verbrieft ein Gläubigerrecht; sie lautet also auf einen bestimmten Betrag, den der Aussteller des Papiers, der Emittent, dem Anleger schuldet. Dieser Geldbetrag, auch Nennwert oder Nominalwert genannt, kann zum Beispiel auf 100,00 Euro oder auf einen anderen Betrag und/oder eine andere Währung lauten. Er wird dem Anleger zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt zurückgezahlt. Die Zeitspanne zwischen dem Verzinsungsbeginn einer Emission und der Rückzahlung (Tilgung) bezeichnet man als Laufzeit des Wertpapiers. Ist ein Teil der Laufzeit bereits abgelaufen, so bezeichnet man den bis zur Tilgung noch verbleibenden Zeitraum als Restlaufzeit. Zu den Anleihen zählen zum Beispiel Pfandbriefe, Industrieobligationen, Kommunalobligationen und öffentliche Anleihen.