Nach §§ 182-191 Aktiengesetz die Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Zu einem festgesetzten Emissionspreis werden neue (junge) Aktien ausgegeben. Die Aktionäre sind gemäß ihrem bisherigen Anteil am Grundkapital zum Bezug der neuen Aktien berechtigt (Bezugsrecht). Das Grundkapital der AG erhöht sich entsprechend.