Besondere Form des Termingeschäfts. Der Käufer einer Option (lat. optio = freie Wahl) erwirbt das Recht, vom Verkäufer (Stillhalter) innerhalb einer festgesetzten Frist entweder die Lieferung einer bestimmten Leistung (Kaufoption / Call) oder ihre Abnahme (Verkaufsoption / Put) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Basispreis) verlangen zu können. Für den Erwerb einer Option muss der Käufer dem Verkäufer eine Prämie (Optionspreis) zahlen.