Namensaktien sind geborene Orderpapiere. Sie sind persönlich auf den Namen des jeweiligen Inhabers lautende Wertpapiere, die außerdem in das Aktienbuch eingetragen werden. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe und schriftliche Abtretungserklärung (Indossament) auf der Rückseite der Aktienurkunde. Wegen der umständlichen Handhabung sind Namensaktien sehr selten.