Bezeichnung für eine Vereinigung von Banken, meist in der rechtlichen Organisation einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, zur Durchführung einzelner oder regelmäßiger Geschäfte mit hohem Kapitaleinsatz auf gemeinsame Rechnung. Einer der häufigsten Gründe zur Bildung eines Konsortiums ist die Emission von Wertpapieren. Die Leitung der Gemeinschaft erfolgt durch den Konsortialführer.