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Das Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft. Ohne das Wertpapier kann das Recht nicht geltend gemacht werden. Nach der Art der Übertragbarkeit wird in Inhaber-, Namens- und Orderpapiere unterschieden. Wertpapiere sind zum Beispiel Aktien, Anleihen, Schecks und Wechsel. Börsenfähige Wertpapiere werden als Effekten bezeichnet.