Drucken
Kategorie: Fragen und Antworten
Zugriffe: 2827
Star InactiveStar InactiveStar InactiveStar InactiveStar Inactive
 

Vorschusszinsen werden für die vorzeitige Verfügung von Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist berechnet und von den Habenzinsen abgezogen. Sie betragen ein Viertel der Guthabenszinsen und werden maximal für 2,5 Jahre berechnet.