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Jeder Emittent ist bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren zur Erstellung eines Verkaufsprospekts verpflichtet. Er entspricht im Aufbau dem Börsenzulassungsprospekt, allerdings mit geringeren Anforderungen. Zudem erhält er Informationen für Anleger über das Basisinstrument, Laufzeit, Kosten und je nach Ausstattung über Anlagegrundsätze beziehungsweise -strategien. Hier werden alle wichtigen Details einer Emission geregelt. Anleger erhalten den Verkaufsprospekt beim Emittenten, über die Hausbank oder bei der BaFin.